Einfach und fair, unsere Kosten

Angebot

Kosten für die Betreuung 24  Betreuung

Die Kosten für eine Live-In Betreuungskraft hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Für die Tagesbetreuung haben wir eine Pauschale von CHF 230.- pro Tag. Für die Betreuung kommen in der Regel keine weiteren Betreuungskosten auf Sie zu. So können Sie bereits ab CHF 4’600.00 / Monat eine rundum Seniorenbetreuung realisieren. Die Mitarbeiterin wohnt und schläft im gleichen Haushalt.

Tagesbetreuung Pauschale: CHF 230.00 / Tag
(Die Mitarbeiterin wohnt im Haushalt)
Beispiel: 5 Wochentage (ca. 20 Tage pro Monat) à CHF 230.00 / Tag = CHF 4’600.00 / Monat
Beispiel: 6 Wochentage (ca. 25 Tage pro Monat) à CHF 230.00 / Tag = CHF 5’750.00 / Monat
Beispiel: 7 Wochentage (ca. 30 Tage pro Monat) à CHF 230.00 / Tag = CHF 6’900.00 / Monat zzgl. Sonntagszulage 50 %

Individuelle Stundenbetreuung: CHF 43.00  / Std.

Ferienbegleitung: auf Anfrage

Unsere Preise verstehen sich exklusiv MwSt.

Erklärungsvideo:
Ihre persönliche Betreuerin

Wir Organisieren sämtliche Formalitäten für Sie:

  • Abklärung und Organisation
  • Anmeldung der Aufenthaltsbewilligungen
  • Sozialversicherungen und Pensionskasse
  • Wechsel der Mitarbeiter
  • Kosten bei die Hin-und Rückreise der Mitarbeiter
  • Bei Ausfall sofortigen Ersatz

Finanzielle Unterstützung:

Krankenkassen und Zusatzversicherungen
Die Betreuungsleistungen werden in der Regel nicht von den Krankenkassen-Grundversicherung übernommen. Falls Sie jedoch eine Zusatzversicherung haben, können Sie je nach Model bis zu CHF 5000.- pro Jahr finanzielle unterstützt beantragen. Gerne klären wir das mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wann besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung:
Wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird. Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc.

Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung:
Je nach dem, wie stark jemand auf Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen ist, beträgt die Hilflosenentschädigung monatlich CHF 237.00 , CHF 593.00 oder CHF 948.00. Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL):
Wenn Sie eine Rente der AHV bzw. der IV beziehen, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, haben Sie Anspruch auf EL, sofern Ihr Einkommen Ihre minimalen Lebenskosten nicht deckt.

 

Kontaktieren Sie uns für detaillierte Angaben und ein individuelles Angebot, das optimal auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist.